AnschlussfinanzierungBereits bei Abschluss der Kreditverträge für eine Immobilienfinanzierung wird der Kreditnehmer darauf hingewiesen, dass ihm der aktuelle Zinssatz nicht die gesamte Laufzeit über garantiert werden kann.
Vielmehr muss er sich, meist nach 10 Jahren, um eine Anschlussfinanzierung bemühen.Die Verträge für die Anschlussfinanzierung werden zu den dann geltenden Zinskonditionen abgeschlossen was bedeuten kann, dass sich je nach Entwicklung auf dem Kapitalmarkt die Zinsen für die Anschlussfinanzierung deutlich verändern können.

Dabei ist der Kreditnehmer gar nicht einmal verpflichtet, die Anschlussfinanzierung mit seinem bisherigen Kreditgeber durchzuführen.Gerade Kreditnehmer, die bereits eine Finanzierungsrunde hinter sich gebracht haben, sind für Banken gern gesehen Kunden, wenn es um die Anschlussfinanzierung geht.Denn durch die bisherige regelmäßige Zahlung der Raten haben die Kreditnehmer Zuverlässigkeit bewiesen und genießen eine hohe Bonität.

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AnschlußfinanzierungWenn die Verhandlungen über die Anschlussfinanzierung anstehen, sollte in erster Linie aber der bisherige Vertragspartner konsultiert werden, damit dieser ein Angebot für die Anschlussfinanzierung vorlegen kann. Dieser wird im Übrigen auch kein Interesse daran haben, dass ihm ein guter Kunde verloren geht, sodass sich die Kreditnehmer, sollten sie einen Wechsel der Bank in Betracht ziehen, selbst rechtzeitig um einen neuen Partner für die Anschlussfinanzierung bemühen müssen. Wichtig bei der Anschlussfinanzierung ist zudem die Laufzeit der Kredite.

Oftmals werden wiederum zehn Jahre Zinsbindung vereinbart; möglich ist aber auch eine Zinsbindung bis zur vollständigen Tilgung der Kredite.
Sollte dann tatsächlich ein Wechsel des Kreditgebers für die Anschlussfinanzierung erfolgen, dann muss dieser Wechsel auch entsprechend im Grundbuch eingetragen werden. Dabei ändert sich lediglich der Name des Gläubigers; die vormals eingetragene Höhe der Grundschuld wird trotz begonnener Tilgung nicht reduziert.